Gemeinsamer Bundesausschuss: 28 Tage Behandlungsbeginn bleiben!

Gemeinsamer Bundesausschuss: 28 Tage Behandlungsbeginn bleiben!

Folgende Sonderreglung, die unabhängig von regionalen Covid-19-Ausbruchsgeschehen bundesweit gilt, hat der G-BA mit Beschluss vom 17. September 2020 verlängert:Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Hintergrund zu dieser Entscheidung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien.

Gleichzeitig legte der G-BA Ausnahmeregelungen fest für den Fall, dass es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt. Konkret geht es um die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Verordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen, um die Gültigkeit, Voraussetzungen und Fristvorgaben von Verordnungen sowie die Art der Leistungserbringung z. B. per Videobehandlung. Ziel ist es, den medizinischen Leistungserbringern einen formal rechtssicheren Spielraum zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten vor Infektionsrisiken zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der G-BA zukünftig kurzfristig und regional die Möglichkeit der Durchführung von Videotherapie durch die Heilmittelerbringer in Kraft setzen kann.

Hier zum Nachlesen die Pressemitteilung des G-BA: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/894/